Das Wichtigste auf einen Blick
| Gefahrgut | Nein – kein Gefahrgut nach ADR/RID, ADN, IMDG und ICAO/IATA; kein Meeresschadstoff |
|---|---|
| Zolltarifnummer | 3206 50 00 – anorganische Erzeugnisse der als Leuchtstoffe verwendeten Art |
| Einstufung (CLP) | Nicht als gefährlich eingestuft, keine Kennzeichnung erforderlich |
| REACH | Keine SVHC-Stoffe über 0,1 %; erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien |
| Haltbarkeit | über 24 Monate |
| CAS-Nr. / EG-Nr. | 883150-73-0 / 234-455-3 |
Transport: kein Gefahrgut
Unsere Nachleuchtpigmente sind kein Gefahrgut – weder im Straßen- und Schienenverkehr (ADR/RID) noch in der Binnenschifffahrt (ADN), im Seeverkehr (IMDG) oder in der Luftfracht (ICAO/IATA). Sie sind kein Meeresschadstoff. Für den Versand sind deshalb keine Gefahrgutkennzeichnung und keine besonderen Gefahrgutpapiere nötig.
Wir liefern vom Muster bis zur Großmenge in großen Gebinden.
Zoll: Tarifnummer 3206 50 00
Das Sicherheitsdatenblatt nennt als Zolltarifnummer 3206 50 00 – anorganische Erzeugnisse der als Leuchtstoffe verwendeten Art. Diese Angabe erleichtert die Zollanmeldung bei der Einfuhr.
Hinweis für ImporteureMaßgeblich für die zolltarifliche Einreihung ist die Entscheidung der zuständigen Zollbehörde im Einfuhrland. Die Angabe aus dem Sicherheitsdatenblatt ist eine Orientierung, keine verbindliche Zolltarifauskunft.
Lagerung
- Gebinde dicht verschlossen halten.
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Schützen vor Frost, Hitze, Feuchtigkeit und UV-Strahlung.
- Getrennt halten von starken Oxidations- und Reduktionsmitteln, Säuren und Laugen.
- Lagerklasse 10–13 nach TRGS 510.
- Haltbarkeit über 24 Monate.
Das fertig verarbeitete Pigment ist dank SiO₂-Beschichtung hydrolysestabil. Die Lagerhinweise betreffen das lose Pulver im Gebinde.
Wasser und Umwelt
Das Material ist nicht wassergefährdend (AwSV, Kenn-Nr. 1957). Es ist anorganisch, in Wasser und anderen Lösungsmitteln unlöslich und nicht biologisch abbaubar.
Entsorgung
Abfallschlüssel 06 03 14 (feste Salze und Lösungen), Verpackung 15 01 06.
Handhabung in der Produktion
Beim Umgang mit großen Pulvermengen Staubentwicklung vermeiden und Staub am Entstehungsort absaugen. Empfohlen sind eine Staubschutzbrille und – bei Überschreitung des Grenzwerts – Atemschutz mit Partikelfilter P2/P3. Es gilt der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900.
Alle Angaben stammen aus unserem Sicherheitsdatenblatt (Revision 2.0 vom 29.09.2025). Maßgeblich ist immer das vollständige Dokument – die Kurzfassung und die PDFs auf Deutsch und Englisch finden Sie unter Downloads.
