Zum Inhalt springen
LUMENTIFY

Wissen · Einkauf & Logistik

Nachleuchtpigmente: Transport, Lagerung und Zoll

Stand: 4 Min. Lesezeit

Für Einkäufer und Importeure zählen neben der Leuchtkraft ganz praktische Fragen: Ist das Material Gefahrgut? Wie wird es verzollt? Wie lange ist es haltbar? Die Antworten aus unserem Sicherheitsdatenblatt.

Infografik Zolltarifnummer: 3206 50 00 – laut Sicherheitsdatenblatt

Das Wichtigste auf einen Blick

Nachleuchtpigmente und Granulate auf Strontiumaluminat-Basis
GefahrgutNein – kein Gefahrgut nach ADR/RID, ADN, IMDG und ICAO/IATA; kein Meeresschadstoff
Zolltarifnummer3206 50 00 – anorganische Erzeugnisse der als Leuchtstoffe verwendeten Art
Einstufung (CLP)Nicht als gefährlich eingestuft, keine Kennzeichnung erforderlich
REACHKeine SVHC-Stoffe über 0,1 %; erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien
Haltbarkeitüber 24 Monate
CAS-Nr. / EG-Nr.883150-73-0 / 234-455-3

Transport: kein Gefahrgut

Unsere Nachleuchtpigmente sind kein Gefahrgut – weder im Straßen- und Schienenverkehr (ADR/RID) noch in der Binnenschifffahrt (ADN), im Seeverkehr (IMDG) oder in der Luftfracht (ICAO/IATA). Sie sind kein Meeresschadstoff. Für den Versand sind deshalb keine Gefahrgutkennzeichnung und keine besonderen Gefahrgutpapiere nötig.

Wir liefern vom Muster bis zur Großmenge in großen Gebinden.

Zoll: Tarifnummer 3206 50 00

Das Sicherheitsdatenblatt nennt als Zolltarifnummer 3206 50 00 – anorganische Erzeugnisse der als Leuchtstoffe verwendeten Art. Diese Angabe erleichtert die Zollanmeldung bei der Einfuhr.

Hinweis für ImporteureMaßgeblich für die zolltarifliche Einreihung ist die Entscheidung der zuständigen Zollbehörde im Einfuhrland. Die Angabe aus dem Sicherheitsdatenblatt ist eine Orientierung, keine verbindliche Zolltarifauskunft.

Lagerung

  • Gebinde dicht verschlossen halten.
  • Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
  • Schützen vor Frost, Hitze, Feuchtigkeit und UV-Strahlung.
  • Getrennt halten von starken Oxidations- und Reduktionsmitteln, Säuren und Laugen.
  • Lagerklasse 10–13 nach TRGS 510.
  • Haltbarkeit über 24 Monate.

Das fertig verarbeitete Pigment ist dank SiO₂-Beschichtung hydrolysestabil. Die Lagerhinweise betreffen das lose Pulver im Gebinde.

Wasser und Umwelt

Das Material ist nicht wassergefährdend (AwSV, Kenn-Nr. 1957). Es ist anorganisch, in Wasser und anderen Lösungsmitteln unlöslich und nicht biologisch abbaubar.

Entsorgung

Abfallschlüssel 06 03 14 (feste Salze und Lösungen), Verpackung 15 01 06.

Handhabung in der Produktion

Beim Umgang mit großen Pulvermengen Staubentwicklung vermeiden und Staub am Entstehungsort absaugen. Empfohlen sind eine Staubschutzbrille und – bei Überschreitung des Grenzwerts – Atemschutz mit Partikelfilter P2/P3. Es gilt der allgemeine Staubgrenzwert nach TRGS 900.

Alle Angaben stammen aus unserem Sicherheitsdatenblatt (Revision 2.0 vom 29.09.2025). Maßgeblich ist immer das vollständige Dokument – die Kurzfassung und die PDFs auf Deutsch und Englisch finden Sie unter Downloads.

FAQ

Häufige Fragen

Sind Nachleuchtpigmente Gefahrgut?
Nein. Unsere Nachleuchtpigmente auf Strontiumaluminat-Basis sind kein Gefahrgut nach ADR/RID, ADN, IMDG und ICAO/IATA und kein Meeresschadstoff.
Welche Zolltarifnummer haben Nachleuchtpigmente?
Das Sicherheitsdatenblatt nennt 3206 50 00 – anorganische Erzeugnisse der als Leuchtstoffe verwendeten Art. Verbindlich entscheidet die Zollbehörde im Einfuhrland.
Wie lange sind Nachleuchtpigmente haltbar?
Über 24 Monate – dicht verschlossen, kühl, trocken und vor Frost, Hitze, Feuchtigkeit und UV geschützt gelagert.

Großmenge anfragen

Richtwerte sind ein Startpunkt – das Ergebnis hängt von Ihrem System ab. Schildern Sie uns Trägermaterial und Verfahren, wir stellen passende Muster zusammen.

Sie erreichen uns auch direkt: +49 151 55687366 info@lumentify.com